Amtliches rechtliches Publikationsorgan

Als amtliches rechtliches Publikationsorgan gem. Kirchgemeindeordnung Dättlikon-Pfungen vom 01.01.2023 gem. Artikel 8 wurde für die Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen die Homepage der Politischen Gemeinde Pfungen www.pfungen.ch bestimmt. Hier werden die Wahl- und Abstimmungsunterlagen, sowie Einladung zu den Gemeindeversammlungseinladungen mit Unterlagen publiziert.
Grundlage: Beschluss der Kirchenpflegen und bewilligte Kirchenordnung.

Der Landbote, Bindestrich und Chilebrugg sind nicht als rechtliche Publikationsorgane definiert.

Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 26. Juni 2024 - Einladung

24. Mai 2024

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev.-ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG

vom Mittwoch, 26. Juni 2024, 19.30 Uhr, im Pfarrhaussaal Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen.

TRAKTANDEN

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
  2. Beantragung einer unbefristeten gemeindeeigenen Pfarrstelle im Umfang von 10 Stellenprozenten ab 1. Juli 2024
  3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Im Anschluss folgen Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, schriftlich einzureichen.

Die Akten liegen ab Freitag, 24. Mai 2024, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, zur Einsicht auf.

Pfungen, 24. Mai 2024
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsre­kurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Versammlungsunterlagen werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
Hinterdorfstrasse 8
8422 Pfungen
Tel052 315 14 30
E-Mailsekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch

Informationen