Die Vorgeschichte und aktueller Stand des Zusammenschlusses: 2014 bis 2022

2014: Erste Überlegungen sowie konkrete Schritte zu einem Zusammenschluss gab es bereits 2014

  • Nach grosser Vorarbeit der Arbeitsgruppen wurde alles mit  den Verantwortlichen der Landeskirche besprochen und der Zusammenschluss auf den Weg geschickt
  • Dättlikon hatte mit Zustimmung der Landeskirche für den grossen Pfarrhausumbau eine Hypothek über 400'000 Fr. beansprucht
  • Der Zusammenschlussantrag wurde eingereicht, mit dem zusätzlichen Antrag auf sofortige Entschuldung Dättlikons durch die Landeskirche, anstelle einer vollständigen Rückzahlung bis 2023 durch den Finanzausgleich
  • Pfungen hätte eine Teilschuld von 200 Fr. pro Mitglieder der beiden Gemeinden übernommen
     

2016: Ablehnung des Entschuldungsgesuchs für Dättlikon durch die Synode

  • Im November 2016 stimmten die Kirchgemeindeversammlungen in Pfungen und Dättlikon dem Zusammenschluss zu; vorbehaltlich allerdings der Entschuldung Dättlikons durch die Landeskirche
  • Dieses Entschuldungsgesuch wurde wegen fehlender Rechtsgrundlagen vom Kirchenrat vor die Synode gebracht, welche dann das Entschuldungsgesuch ablehnte
  • Die Fusion war damit gescheitert
     

2020/2021: Wiederaufnahme des Zusammenschlusses 

  • Nachdem eine Tilgung der Schulden von Dättlikon im Jahr 2023 absehbar war, entschlossen sich die beiden Kirchgemeinden, den Zusammenschluss erneut in Angriff zu nehmen
  • 2021 wurde die Wiederaufnahme der Zusammenschlussverhandlungen offiziell durch die beiden Kirchenpflegen beschlossen
     

Der Stand der Fusionsverhandlungen 2021/2022

  • 2021 beauftragten die Kirchenpflegen eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Personen der jetzigen Kirchenpflegen und dem Pfarramt, mit der weiteren Planung. Prozessbegleiter ist Bernhard Neyer, der über einen grossen Erfahrungsschatz mit Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden verfügt
  • In einem ersten Schritt wurde ein Zusammenschlussvertrag (ZSV) erarbeitet, über den am 13. Februar 2022 an der Urne abgestimmt wird
  • Falls der Vertrag angenommen wird, kommt die Kirchgemeindeordnung (KGO) der neuen Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen anlässlich einer ersten gemeinsamen ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am 11. Mai 2022 zur Abstimmung
  • Der Kirchenrat hat den ZSV und die neue KGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereits genehmigt
  • Falls auch die Kirchgemeindeordnung angenommen wird, folgt am 27. November 2022 die Wahl der neuen, siebenköpfigen Kirchenpflege an der Urne. Die Ursprünglichen Neuwahlen per 30.06.2022 wurden ausgesetzt. Am 7. Dezember 2022 wird in der Kirchgemeindeversammlung die neue Rechnungsprüfungskomission (RPK) gewählt
  • Fünf Arbeitsgruppen (Gemeindeleben, Personal, Finanzen, Liegenschaften und Strukturen/Verwaltung/Kommunikation) haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Interessierte sind eingeladen, sich in diesen Arbeitsgruppen zu engagieren. Eine Anfrage kann an eine der beiden Kirchenpflegepräsidien erfolgen

 

Aktuell im Mai 2022: Zusammenschluss genehmigt

Mit einem klaren Bekenntnis zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Dättlikon und Pfungen endete am 11. Mai die gemeinsame Kirchgemeindeversammlung der beiden Ortschaften. 47 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen ohne Gegenstimme zu. Damit ist – nach dem klaren Ja zum Zusammenschlussvertrag vom Februar – der zweite wichtige Schritt in die gemeinsame Zukunft gemacht. Der dritte Schritt liegt nun bei der Synode. Der Kirchenrat wird ihr Antrag auf Genehmigung des Zusammenschlusses stellen, worüber die Synode dann am 27. September abstimmt. Sagt die Synode ja zum Zusammenschluss – womit zu rechnen ist – steht der Gründung der neuen Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen ab dem 1. Januar 2023 nichts mehr im Weg.

Die Kirchenpflegen danken den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für ihr ausgesprochenes Vertrauen und freut sich auf die weiteren Schritte der Zusammenarbeit.

 

Peter Weskamp, Präsident Steuerungsgruppe

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