Kirchgemeindeversammlung vom 11.12.2025
Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 11. Dezember 2025 - Protokoll und Beschlüsse
19. Dezember 2025
Die Stimmberechtigten haben an den Kirchgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der letzten ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni 2025
- Genehmigung Budget 2026 der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen mit Festsetzung des Steuerfusses auf 12% der einfachen Staatssteuer
- Annahme Wahlempfehlung Viola Schenk Pfarrerin
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse und Wahlen kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen
- Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG i.V.m. § 18 Abs. 2 KiG) und
- im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG i.V.m. § 18 Abs. 2 KiG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Pfungen, 19. Dezember 2025
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen
Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Beschlüsse und das Protokoll werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev. ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur
Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19.30 Uhr,
im Schulhaus Mettlen, Schulhausstrasse 3, Mehrzweckraum Untergeschoss/Seiteneingang, 8421 Dättlikon.
Publikation auf www.pfungen.ch am 7. November 2025
Die Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen: am 11.12.2025 um 19.30 Uhr in Dättlikon, Mehrzweckraum
Traktanden:
1. Abnahme des Protokolls der letzten ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 25.06.2025
2. Genehmigung des Budgets 2026 der ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen, mit Festsetzung des Steuerfusses auf 12% der einfachen Staatssteuer
3. Pfarrwahlkommission: Wahlempfehlung Viola Schenk Pfarrerin, 50%
4. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz.
Anschliessend Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt
Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Versammlungsunterlagen werden hier aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden.
Tanja Klingler, Präsidentin
https://www.pfungen.ch/rechtsgueltigeamtlichepublikationen/2606851