Kirchgemeindeversammlung vom 28.06.2023
Gemeindeversammlung ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 28. Juni 2023 - Protokolle und Beschlüsse
7. Juli 2023
Die Stimmberechtigten haben an den Gemeindeversammlungen vom 28. Juni 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2022 der ev. ref. Kirche Dättlikon
2. Genehmigung Jahresrechnung 2022 der ev. ref. Kirche Pfungen
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Einwohnerkontrolle Pfungen vom 7. Juli 2023 bis 7. August 2023 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen
- Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und
- im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Pfungen, 7. Juli 2023
Ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen
Kirchgemeindeversammlung ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 28. Juni 2023 - Einladung
26. Mai 2023
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev.-ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
vom Mittwoch, 28. Juni 2023, 19.30 Uhr, im Singsaal des Schulhauses Seebel, Breiteackerstrasse 46b, 8422 Pfungen.
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TRAKTANDEN |
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1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 der ev. ref. Kirche Dättlikon |
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2. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 der ev. ref. Kirche Pfungen |
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3. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz |
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Im Anschluss folgen Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, schriftlich einzureichen.
Die Akten liegen ab Freitag, 26. Mai 2023, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, zur Einsicht auf.
Pfungen, 26. Mai 2023
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen
Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.