Kirchgemeindeversammlung vom 17.06.2026
Kirchgemeindeversammlung evang.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 17. Juni 2026 - Protokoll und Beschlüsse
26. Juni 2026
Die Stimmberechtigten haben an den Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des letzten Protokolls der a.o Kirchgemeindeversammlung vom 30. März 2026
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
- Wahl der fünf Mitglieder für die Rechnungsprüfungskommission ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
Tramèr Adriano, Präsident bisher
Sauter Roger, Mitglied bisher
Grunder Florian, Mitglied neu
Ruf Markus, Mitglied bisher
Keller Gabriela, Mitglied neu (bisher Mitglied der Kirchenpflege) - Bestätigung der Pfarrwahlkommission in neuer Zusammensetzung
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur wegen
- Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG i.V.m. § 18 Abs. 2 KiG) und
- im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG i.V.m. § 18 Abs. 2 KiG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Pfungen, 26. Juni 2026
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen
Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Beschlüsse und das Protokoll werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).
Kirchgemeindeversammlung ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 17. Juni 2026 - Einladung
8. Mai 2026
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der ev.-ref. Kirche Dättlikon-Pfungen sind eingeladen zur
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
vom Mittwoch, 17. Juni 2026, 19.30 Uhr, im Pfarrhaussaal Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen.
TRAKTANDEN
| 1. | Genehmigung des letzten Protokolls der a.o Kirchgemeindeversammlung vom 30.03.2026 |
| 2. | Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen |
| 3. | Wahl der fünf Mitglieder für die Rechnungsprüfungskommission ev. ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen |
| 4. | Bestätigung der Pfarrwahlkommission in neuer Zusammensetzung |
| 5. | Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz |
Im Anschluss folgen Informationen aus der Kirchenpflege und dem Pfarramt.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, Hinterdorfstrasse 8, 8422 Pfungen, schriftlich einzureichen.
Die Akten liegen ab Freitag, 8. Mai 2026, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen und bei der Gemeindeverwaltung Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, zur Einsicht auf.
Pfungen, 8. Mai 2026
Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen
Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Offizielles Publikationsorgan: Homepage www.pfungen.ch. Die Versammlungsunterlagen werden auf der Homepage aufgeschaltet, wer sie in gedruckter Form braucht, darf dies gerne im Sekretariat melden (Tel. 052 315 14 30 oder sekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch).
https://www.pfungen.ch/rechtsgueltigeamtlichepublikationen/2839201