Pfarrwahl Viola Schenk

Verschiebung der angeordneten Pfarrwahl auf einen späteren Zeitpunkt 

24. April 2026

Die per 13. März 2026 amtlich publizierte Anordnung zur Pfarrwahl von Viola Schenk auf den 14. Juni 2026 wird aus verschiedenen Gründen verschoben.
Die Kirchenpflege hat den Eindruck, dass Viola Schenk noch nicht in der Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen angekommen ist. Viola Schenk und die Kirchenpflege sollen noch mehr Zeit erhalten, ihre Zusammenarbeit zu klären und sauber aufzugleisen.  
Des Weiteren ist es momentan noch unklar, wie viele Pfarrstellenprozente die Landeskirche ab 1. Juli 2028 der Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen bewilligen wird. Viola Schenk hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keine Allein-Pfarrstelle möchte. 
Im gemeinsamen Einverständnis mit Viola Schenk, will sich die Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen, vor einer definitiven Pfarrwahl nochmals Gedanken machen. Wie soll das Pfarramt in Zukunft besetzt sein und wie die zur Verfügung stehenden Stellenprozente aufgeteilt werden.  

Mit dem Rechtsdienst der Landeskirche wurde dieses Vorgehen abgeklärt. 

Pfungen, 24. April 2026 
Ref. Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde) 

https://www.pfungen.ch/rechtsgueltigeamtlichepublikationen/2839192

Anordnung: Wahl als Pfarrerin für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028

13. März 2026

Die Kirchgemeindeversammlung hat am 11. Dezember 2025 beschlossen, den Stimmberechtigten für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 folgende Pfarrerin zur Wahl vorzuschlagen:

Pfarrerin Viola Schenk, Jahrgang 1973, zu 50%

Es findet gemäss Art. 124 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich für die erwähnten Pfarrerin eine Wahl an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerin in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Pfungen, 13. März 2026
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen
Hinterdorfstrasse 8
8422 Pfungen
Tel052 315 14 30
E-Mailsekretariat@ref-daettlikon-pfungen.ch

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